Bahnexpertengruppe Bürgerbahn statt
Börsenbahn BsB – Presseerklärung
Gutachten zum Bahnbörsengang
Geschwärzte Stellen oder schwarzes
Loch?
Die Aufregung im Bundestags-Verkehrsausschuss
über das Gutachten von Booz Allen Hamilton zum Bahn-Börsengang
ist unangebracht. Wichtiger als die geschwärzten Stellen im Gutachten
ist das Schwarze Loch des Börsengangs insgesamt.
Richtig ist: Im 560 Seiten starken Gutachten
sind gut 2 Prozent des Gesamtumfangs oder 13 Seiten geschwärzt.
Selbst die erwarteten Umsatz- und Renditezahlen der DB AG für 2006
wurden unkenntlich gemacht. Dabei gilt die Fähigkeit einer Unternehmensführung,
transparente Aussagen zur zukünftigen Entwicklung zu machen, als ein
wichtiges Kennzeichen für die Börsenreife. Doch die Aufregung
ist lächerlich und der Buhmann nicht Hartmut Mehdorn, sondern die
Bundesregierung. Der Bund ist Eigentümerin der DB AG. Die Bundesregierung
verfügt über alle Fakten zur Situation der DB AG. Wenn sie diese
Daten dem Verkehrausschuss nicht zur Verfügung stellt, dann demonstriert
sie nur ihr Verhältnis zum Gesetzgeber, das von Missachtung geprägt
ist. Bundestag und Verkehrsausschuss sollen auf der Grundlage eines Gutachten
mit geschwärzten Passagen entscheiden, weil das schwarze Loch Bahn-Börsengang
wie folgt aussieht:
-
bei allen Varianten des Börsengangs gibt
es keine größere Verbesserung des modal split (der Verkehrsmarktanteile
der Bahn). Ausgerechnet im eigenwirtschaftlich zu betreibenden Fernverkehr
soll es sogar weitere Rückgänge geben. Erwartet wird stattdessen,
dass es zu einem flächendeckenden Bus-Linien-Verkehr kommt. (S.69f)
-
Vor dem Börsengang soll es eine neue
Entschuldung auf Kosten der Steuerzahler und zugunsten der privaten Investoren
geben. (s. S. 218 u. 496!)
-
In jedem Fall soll das Netz massiv gekappt
werden. Das geht auch aus nicht geschwärzten Passagen hervor, etwa
wenn es auf Seite 114f heißt: „Mit dem Gewährleistungspflichtauftrag
(des Grundgesetzes) ist ... auch eine Verkleinerung des gegenwärtigen
Bestandsnetzes vereinbar.“
Damit bestätigt das Gutachten, was unsere
Bahnexpertengruppe seit Jahren sagt: Jeder Betrieb der Bahn unter rein
privatwirtschaftlichen Bedingungen (mit privaten Investoren) – muß
unter den gegebenen verzerrten Bedingungen des Verkehrsmarktes (Stichwort:
externe Kosten) zu einem weiteren Rückgang des Schienenverkehrs führen,
womit Umwelt und Klima noch mehr belastet werden. Das gilt für die
Variante Börsengang eines integrierten Unternehmens (Variante 1),
eines weitgehend integrierten Unternehmens (Varianten 2 und 4) und für
die Varianten eines Börsengangs ganz ohne Netz (Variante 5) oder weitgehend
ohne Netz (Variante 3).
Wir fragen: Warum untersuchen die Gutachter
nicht die Variante status quo plus – eine Bahn in öffentlichem Eigentum
vor dem Hintergrund einer tatsächlich bahnfreundlichen Verkehrspolitik?
Warum gibt der Bundestag nicht eine solche Studie in Auftrag? Warum erfährt
man im Gutachten nur en passant auf Seite 77, dass die Schweiz mit ihrer
integrierten Bahn in öffentlichem Eigentum die niedrigsten „durchschnittlichen
jährlichen staatlichen Zuwendungen in Cent je Einheitskilometer der
Eisenbahnen 1995 bis 2003“ aufwies?
Die Bahnexpertengruppe präsentiert
ihre umfangreiche Auswertung des Booz Allen Hamilton-Gutachtens auf www.buergerbahn-statt-boersenbahn.de
BsB-PE 01/06 vom 16. 2.2006 – V.i.S.d.P.:
Winfried Wolf